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Der Feuerwehr steht gemäss Statuten des Zweckverbandes eine Feuerwehrkommission zu Seite. Zusammensetzung und Pflichten dieser Kommission sind in den Statuten festgelegt. Die Feuerwehrkommission besteht aus dem Feuerwehrkommandanten, dem Kommandanten-Stellvertreter, dem Fourier, dem Feldweibel, einem Offiziersvertreter, einem Mannschaftsvertreter sowie einem Mitglied des FeuerwehrratesDer Feuerwehrkommandant ist Präsident der Feuerwehrkommission.
 
 
Der Kommission obliegen die folgenden Aufgaben:
  • Wahlvorschläge gemäss Art. 4 Abs. 4 lit. a;
  • Wahl der Wachtmeister, Korporale und Gefreiten;
  • Wahl der Leitung der Jugendfeuerwehr;
  • Aufgebote, Rekrutierung, Einteilung, Versetzung und Entlassung von Dienstpflichtigen;
  • Aufstellung des Voranschlages für die Feuerwehr zuhanden des Feuerwehrrates;
  • Anschaffungen gemäss genehmigtem Budget;
  • Entschuldigungen gemäss Art. 30;
  • Ausarbeiten von Pflichtenheften für die Chargierten.
Die Kommission ist zudem beratendes Organ für den Feuerwehrrat bezüglich aller die Feuerwehr und das Löschwesen betreffenden Fragen.
 
 
Mitglieder der Feuerwehrkommission (per 01.01.2023)
 
Hptm Reto Kunz Feuerwehrkommandant, Präsident
Oblt Adrian Schärer Feuerwehrkommandant Stv.
Oblt Andreas Geu Offiziersvertreter
Fw Pascal Herzog Feldweibel
Four Kirsten Knöpfli Fourier, Protokollführer
Wm Annemarie Baader Mannschaftsvertreterin
GR Manuela Schällibaum Delegierte Feuerwehrrat

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